2. Dagegen liess … am 14. September 2004 beim Verwaltungsgericht frist- und formgerecht Verwaltungsgerichtsbeschwerde einreichen mit dem Begehren, es sei der angefochtene Einspracheentscheid insoweit aufzuheben, als damit der Fr. 6'057.45 übersteigende Betrag gemäss Schadenersatzverfügung bestätigt werde. Er machte geltend, er habe alles nur Erdenkliche vorgekehrt, um die … zu retten. Er habe weder widerrechtlich gehandelt, noch seine Sorgfaltspflichten verletzt, noch sei er seinen Aufsichtspflichten ungenügend nachgekommen.