1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, der angefochtene Einspracheentscheid und die ihm zugrunde liegenden Verfügungen vom 17. Mai 2004 sowie vom 30. Juni 2004 werden aufgehoben und das KIGA wird angewiesen, dem beantragten Kursbesuch (Nachdiplomkurs, „Facility Management“, Module 1 und 2) zuzustimmen. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Das KIGA hat … aussergerichtlich mit Fr. 1'500.-- zu entschädigen. Die dagegen an das Eidgenössische Versicherungsgericht erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde wurde am 18. Mai 2005 abgewiesen (C 65/05).