3. Nachdem Beschwerdegegenstand lediglich die beiden Module 1 und 2 des Kurses sein konnten, der Kurs jedoch aus insgesamt 5 Modulen besteht, rechtfertigt sich aus prozessökonomischen Überlegungen der Hinweis, dass das oben Ausgeführte selbstredend auch für die Module 3, 4 und 5 des Nachdiplomkurses gilt.