Denn es kann und darf angenommen werden, dass der Beschwerdeführer nach absolvierter Zusatzausbildung in der Lage sein wird, im Bereich der Immobilienverwaltung eine Arbeit zu finden. Was ihm derzeit für erfolgreiche Bewerbungen in dieser Tätigkeit fehlt, sind die erforderlichen vernetzenden Kenntnisse des strategisch operativen, technischen, infrastrukturellen und des kaufmännischen Gebäudemanagements.