Vorliegend steht aber offenkundig keine umfassende Grundausbildung zur Diskussion. Beim fraglichen Kurs (bzw. den derzeit zur Beurteilung stehenden 2 Modulen, auf welchen der Kurs aufbaut) handelt es sich um eine auf einer bereits abgeschlossenen Grundausbildung (abgeschlossene Architektur- oder Ingenieurausbildung bzw. Abschluss einer Technikerschule) basierenden ergänzenden Ausbildung, welche den Absolventen ein Tätigwerden im Bereich der Immobilienverwaltung ermöglichen soll.