Die ALV fördere die Vermittlungsfähigkeit im Übrigen durch kurze, intensive Kurse. Der beantragte Kurs sei aber berufsbegleitend konzipiert und dauere vom Mai 2004 bis Januar 2005, was dazu führe, dass er nicht innert nützlicher Frist zu einer generellen Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit beitrage. Am 27. Mai 2004 erhob … gegen diese Verfügung Einsprache. Er habe seit 1. August 2003 über 150 Bewerbungen gemacht – bisher erfolglos. Er müsse deshalb an seinem Begehren festhalten. Zwar habe er als Ing. HTL und Informatiksupporter eine gute Basisausbildung, das reiche aber aktuell nicht, um angestellt zu werden.