Die Arbeitgeberbescheinigung vom 13. Januar 2004 ist von … unterschrieben. Abklärungen der Kasse ergaben, dass die Versicherte gemäss Handelsregisterauszügen vom 28. Januar 2004 bei der … AG in … seit deren Gründung am 27. Oktober 1999 Mitglied des Verwaltungsrates mit Kollektivunterschrift zu zweien und bei der … AG in … seit dem 4. Mai 2000 Mitglied des Verwaltungsrates ohne Zeichnungsberechtigung war. Auf entsprechenden Vorhalt hin teilte die Versicherte der Kasse am 25. Februar 2004 mit, sie besitze bei der … AG keine Aktien und habe keine Funktionen oder Rechte.