Am 13. Januar 2004 reichte … beim kantonalen Sozialamt ein Wiedererwägungsgesuch ein. Zur Begründung machte er im Wesentlichen geltend, im Rahmen des Bauverfahrens sei ihm die Übernahme der Kosten für den Einbau eines rollstuhlgängigen Liftes (rund Fr. 47‘000) zugesichert worden. Der Bauberater der Pro lnfirmis Graubünden habe das Projekt und die anschliessende Ausführung begleitet. Da dies im Auftrag des Kantons erfolgte, seien diese Handlungen als Handlungen im Namen des Kantons zu betrachten.