Mit Verfügung vom 6. August 2003, mitgeteilt am 11. August 2003, sprach ihnen das kantonale Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement (JSPD) einen Kantonsbeitrag in der Höhe von Fr. 7’700.-- zu. Für die Ermittlung dieser Mehrkosten wurde der Verfügung die Berechnung der Bauberatung der Pro Infirmis Graubünden vom 30. Juni 2003 zu Grunde gelegt. Diese Berechnung weist behinderungsbedingte Mehrkosten von insgesamt Fr. 19‘250.-- aus, woran sich der Kanton mit 40% beteiligte. Diese ohne Rechtsmittelbelehrung eröffnete Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.