1. Am 7. Januar 2002 stellten … und … gestützt auf Art. 38 des kantonalen Gesetzes über die Förderung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengesetz) ein Gesuch um Gewährung eines Beitrages an die zusätzlichen Aufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung eines Neubaus mit zwei behindertengerecht anpassbaren 4-Zimmer-Wohnungen und einer Physiotherapiepraxis in der Gemeinde ... Mit Verfügung vom 6. August 2003, mitgeteilt am 11. August 2003, sprach ihnen das kantonale Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement (JSPD) einen Kantonsbeitrag in der Höhe von Fr. 7’700.-- zu.