Im Einzelfall ist erstellt, dass der Versicherte bereits seit 1984 bei derselben Arbeitgeberin beschäftigt war, dass er ab Februar 2001 aufgrund des unbefristeten Arbeitsvertrags vom Dezember 2000 regelmässig Kinderzulagen in der Höhe von monatlich Fr. 300.-- bezog, dass er ab Ende Januar 2001 unverschuldet (krankheits-/unfallbedingt) zu 100% arbeitsunfähig war und dass das erwähnte Arbeitsverhältnis trotzdem bis zur Kündigung im Dezember 2002 von Seiten der Arbeitgeberin aufrechterhalten wurde. Vorfrageweise stellt sich hier damit die Frage, wie lange die