Laut der im Kanton Graubünden zur Anwendung gelangenden „Berner Skala“ hätte die frühere Arbeitgeberin ihrem langjährigen Mitarbeiter (der seit dem 29.01.01 zu 100% arbeitsunfähig war) noch während sechs Monaten bzw. 26 Wochen sein Gehalt weiter bezahlen müssen. Damit sei hinreichend erstellt, dass die Ausrichtung von KZ spätestens ab dem Jahr 2002 nicht mehr gerechtfertigt gewesen sei und daher die zu viel empfangenen Fr. 3'600.-- (12 x Fr. 300.--) von Gesetzes wegen zurückbezahlt werden müssten. Für die Zeit vom 01.08.-31.12.2001 werde auf eine Rückerstattung der ebenso zu Unrecht bezogenen KZ-Beiträge hingegen verzichtet.