Massgebend sei dafür einzig, wie lange arbeitsrechtlich ein Anspruch auf Lohnfortzahlung (vorliegend in Anbetracht von 18. Dienstjahren bei derselben Arbeitgeberin) bestanden hätte. Laut der im Kanton Graubünden zur Anwendung gelangenden „Berner Skala“ hätte die frühere Arbeitgeberin ihrem langjährigen Mitarbeiter (der seit dem 29.01.01 zu 100% arbeitsunfähig war) noch während sechs Monaten bzw. 26 Wochen sein Gehalt weiter bezahlen müssen.