b) Vom 29.01.2001 bis 09.12.2002 war … zu 100% arbeitsunfähig. Anstatt des Monatslohns bezog er damals die Krankentaggelder der ÖKK (80% des Lohns), bei der er zuvor durch die Arbeitgeberin versichert worden war. Am 28.12.2002 erfolgte die Kündigung des Arbeitsverhältnisses in gegenseitigem Einvernehmen (rückwirkend) per Mitte Dezember 2002, da der betreffende Arbeitnehmer auf diesen Zeitpunkt andernorts eine neue Arbeitsstelle gefunden bzw. angetreten hatte.