1. a) … (geb. 24.08.1964) ist verheiratet und Vater zweier Kinder (Jhrg. 1999 und 2000). Ab 1984 arbeitete er jeweils als Monteur bei der ... Laut unbefristetem Arbeitsvertrag vom 01.12.2000 betrug sein Monatslohn Fr. 4'350.--. Seit 01.02.2001 gewährte ihm die kantonale Familienausgleichskasse (FAK) aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses zusätzlich Kinderzulagen (KZ) von Fr. 300.-- (2 x Fr. 150.--) im Monat bzw. Fr. 3'600.-- im Jahr.