c) Die Beschwerdegegnerin stützt ihre Argumentation wesentlich auf die Tatsache, dass die Beschwerdeführerin nach dem Bericht der … nur 1-2 Stunden am Computer sitzen dürfe, danach aber für eine gewisse Zeit eine andere Tätigkeit ausüben müsse. Die Beschwerdeführerin hält diese Vorgabe für nicht korrekt und rügt zudem eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, da ihr weder vor noch nach Erlass der angefochtenen Verfügung Einsicht in diesen Bericht gewährt wurde. Wem in diesem Punkt Recht zu geben ist, kann indes offen gelassen werden. Die genannte Vorgabe bedeutet im Verhältnis zu den oben, Erw.