Die Beschwerdegegnerin stütze sich bei ihrer Entscheidung lediglich auf die Beurteilung durch die Firma …, welche aber nicht auf einer eingehenden Untersuchung beruhe, sondern lediglich auf einem Gespräch mit der Beschwerdeführerin, welches erst noch falsch wiedergegeben worden sei. Der Bericht sei der Beschwerdeführerin zudem weder vor noch nach Erlass der Verfügung zugestellt worden, was eine Verletzung des rechtlichen Gehörs bedeute. Es gebe durchaus Arbeiten im Bürobereich, bei welchen die geforderte wechselnde Tätigkeit möglich sei.