Arbeiten am Computer sind möglich, sofern alle 1-2 Stunden die Tätigkeit für eine gewisse Zeit gewechselt werden kann.  Die Arbeitsstelle muss sich auf einer Höhe von über 800 m und ausserhalb der Föhngebiete befinden. 4. Auf der Grundlage des Berichts von Dr. … erklärte die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 14.04.2003 als nicht vermittlungsfähig und lehnte einen Anspruch auf Arbeitslosenversicherungstaggelder seit dem 08.10.2002 ab.