Für alle Beschwerden konnte bis anhin keine sichere medizinische Ursache gefunden werden. Abgesehen von diesen Leiden sei die Beschwerdeführerin nie schwer krank gewesen. Gemäss Dr. … ist sie zu 100% arbeitsfähig, unter folgenden Voraussetzungen:  Sie muss eine wechselnd gehende, sitzende, stehende Tätigkeit ausüben.  Manuelle Tätigkeiten sind, bis auf das Heben von Lasten über 2 kg, möglich.  Arbeiten am Computer sind möglich, sofern alle 1-2 Stunden die Tätigkeit für eine gewisse Zeit gewechselt werden kann.