2. Mit Verfügung vom 08.12.2002 wurde die Beschwerdeführerin von der Beschwerdegegnerin angewiesen, sich einer vertrauensärztlichen Untersuchung bei der Firma … in … zu unterziehen. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden. Mit Urteil vom 07.01.2003 wurde die Beschwerde abgewiesen.