Sie sagt hingegen nichts darüber aus, ob er sich während der relevanten Periode tatsächlich dort aufgehalten hat und sich sein Lebensmittelpunkt dort befand. Der Mietvertrag enthält keinerlei Hinweise auf die Kosten für Heizung, Strom, Reinigung etc., welche einen gewissen Aufschluss über diese Fragen schaffen könnten. Es ist zudem nicht bekannt, ob die Miete tatsächlich bezahlt wurde. Auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts ist der Mietvertrag über ein Zimmer allein kein ausreichender Beweis für den tatsächlichen Aufenthalt in der Schweiz (VGU S 98 544 vom 3. November 1998, Erw. 4).