5. Die Beschwerdegegnerin verlangt Abweisung der Beschwerde unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge. Der Beschwerdeführer habe auf den drei erwähnten Formularen als Wohnsitz … angegeben. Dies könne nicht einmal von dem relevanten EDV-System erfasst werden, weshalb der Beschwerdeführer nicht zur Vermittlung habe angemeldet werden können. Betreffend den Mietvertrag, welchen der Beschwerdeführer eingereicht habe, müsse zunächst die Berechtigung des Vermieters … zur Vermietung von Zimmern angezweifelt werden, da über diesen im Juli 2002 Konkurs eröffnet wurde.