Weitere Abklärungen wurden offenbar nicht getätigt. 4. Dagegen erhebt der Beschwerdeführer frist- und formgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit Antrag auf Aufhebung des Einspracheentscheids und der Verpflichtung der Beschwerdegegnerin zur Zahlung der gesetzlichen Arbeitslosentaggelder unter gesetzlicher Kostenund Entschädigungsfolge. Als Begründung gibt er an, er verfüge über die Niederlassungsbewilligung und habe ein Zimmer in … Auf den Formularen für die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung habe er nur deshalb die Adresse in … angegeben, weil er eine neue Wohnung in Maloja oder im Engadin suchte.