4. Der Beschwerdeführer bestreitet zunächst die Höhe seiner Rente von CHF 796.--. Entgegen seinen Einwänden bestehen jedoch weder Zweifel an der Richtigkeit der Rentenberechnungen, noch an den ihr zugrunde liegenden Tatsachen. Der niedrige Betrag der Rente ergibt sich neben dem durchschnittlichen Jahreseinkommen von CHF 27'192.-- daraus, dass der Beschwerdeführer bis zu seiner Pensionierung im Alter von 63 Jahren statt der maximalen Anzahl von 42 Beitragsjahren lediglich deren 29 erfüllt hat. Aufgrund des frühzeitigen Rentenbezugs muss er zudem eine Reduktion der Rente um 13,6% in Kauf nehmen.