Nach seinen eigenen Angaben halte er sich ca. vier Mal jährlich für acht bis zehn Wochen in Kuba auf, ohne längere Zeit an einem bestimmten Ort zu verweilen. Zuweilen halte er sich bei seinem Bruder in … auf, jedoch ergaben Nachforschungen, dass seine Schriften dort nie hinterlegt waren. Damit fehle ihm an jedem der genannten Orte die Absicht dauernden Verbleibens, welche für die Begründung eines Wohnsitzes notwendig wäre. Demnach bleibe der letzte Wohnsitz in Chur bestehen, was zur örtlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes Graubünden führe.