1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, der Einspracheentscheid vom 19. November 2003 bzw. die diesem zugrunde liegende Einstellungsverfügung vom 17. September 2003 aufgehoben und die Einstellung in der Anspruchsberechtigung auf drei Tage herabgesetzt. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden entschädigt … aussergerichtlich mit Fr. 500.-- (inkl. MwSt).