Folglich hätte er spätestens ab diesem Zeitpunkt Arbeitsbemühungen vornehmen können und müssen. Innert dieses knappen Monats hätten mindestens acht Belege für die Stellensuche erwartet werden dürfen. Der Versicherte wurde zwar von Dr. … bis zum 1. August 2003 als 100% arbeitsunfähig qualifiziert. Er war jedoch spätestens seit anfangs Juli 2003 in der Lage, sich um Arbeit zu bemühen. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer aufgrund der ausgewiesenen Arbeitsunfähigkeit nur unter erschwerten Bedingungen eine Stelle suchen konnte.