In den wenigen Tagen bis Ende Juli, die ihm für die Arbeitssuche zur Verfügung gestanden hätten, habe er vier Arbeitsbemühungen erbracht. Wenn zehn Arbeitsbemühungen in einem vollen Monat als genügend erachtet würden, müsse davon ausgegangen werden, dass vier Arbeitsbemühungen für einen Drittel des Monats als zureichend angeschaut werden könnten. Im beigelegten Schreiben vom 29. September 2003 bestätigte Dr. …, dass er mit dem Versicherten am 21. Juli 2003 beschlossen habe, dass letzterer ab Anfang August wieder arbeiten würde.