3. Mit Verfügung vom 17. September 2003 stellte ihn das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (KIGA) für sieben Tage ab dem 31. Juli 2003 in der Anspruchsberechtigung ein. Dagegen erhob der Versicherte am 1. Oktober 2003 Einsprache, in der er feststellte, dass sich seine Arbeitslosigkeit im Gespräch mit Dr. … vom 21. Juli 2003 abgezeichnet habe. In den wenigen Tagen bis Ende Juli, die ihm für die Arbeitssuche zur Verfügung gestanden hätten, habe er vier Arbeitsbemühungen erbracht.