c) Zur Beurteilung der konkreten Aussichten des Versicherten auf eine Anstellung während der Zeit vom 1. Mai bis zum 13. Juli 2003 sind die gesamten Verhältnisse zu berücksichtigen. Für eine erfolgreiche Stellensuche des Beschwerdeführers sprechen insbesondere, dass er erst 20 Jahre alt ist und deshalb unter anderem bei einer neuen Betätigung wohl keine lange Einarbeitungszeit benötigen würde, sowie dass seine Arbeitssuche breit gestreut und nicht nur auf Hilfspfleger oder seinen angestammten Beruf als Verkäufer ausgerichtet war.