Zu prüfen sind jeweils die konkreten Aussichten auf eine Anstellung auf dem für die Stellensuchenden in Betracht fallenden allgemeinen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der herrschenden konjunkturellen Verhältnisse sowie aller anderen Umstände. Diesen Grundsätzen sind gemäss den genannten Weisungen alle Militärdienstpflichtigen vor der Rekruten-, Unteroffiziers- oder Offiziersschule unterworfen, selbst wenn sie zu einer militärischen Laufbahn angehalten werden (ALV-Praxis 96/3, Blatt 5/1-3).