c) Selbst wenn die Kosten jedoch höher wären als der Überschuss, könnten sie nicht vergütet werden. Medikamente können nur dann erstattet werden, wenn sie von der obligatorischen Krankenversicherung getragen werden (vgl. WEL N 5040; Carigiet, a.a.O., Supplement 124 f.). Was die Diät anbelangt, so können gemäss Art. 9 der Verordnung über die Vergütung von Krankheitsund Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (ELKV) Diätkosten nur dann berücksichtigt werden, wenn sie lebensnotwendig sind.