Diese Rente ist an den Landesindex der Konsumentenpreise gebunden, welcher zur Zeit des Urteils bei 102,8 Punkten stand (Index auf Basis Mai 1993 = 100 Punkte). Bei Erlass der Verfügung im September 2003 stand der Index auf 108,6 Punkten. Fünf der sechs Kinder waren zu dem Zeitpunkt bereits mündig. Daraus ergibt sich folgender monatlicher familienrechtlicher Unterhaltsbeitrag: 5 x 270 + 100 = CHF 1’450.-- bzw. 17'400.- jährlich. Unter Anpassung an den Indexstand von 108,6 Punkten hätte im September 2003 also der Anspruch auf Unterhaltszahlungen von CHF 1'435.40 monatlich oder CHF 18'381.70 jährlich bestanden.