Die Einnahmen der Beschwerdeführerin setzen sich zusammen aus einer IV- Rente, die im Jahr 2003 CHF 21'072.-- betrug, und familienrechtlichen Unterhaltsleistungen ihres geschiedenen Mannes. Letztere wiederum bestehen laut dem Scheidungsurteil vom 12.12.1995 einerseits aus einem fixen Betrag von monatlich CHF 100.-- sowie pro Kind, welches die Mündigkeit erreicht, zusätzlichen CHF 270.--, maximal jedoch CHF 1’700.-- pro Monat. Diese Rente ist an den Landesindex der Konsumentenpreise gebunden, welcher zur Zeit des Urteils bei 102,8 Punkten stand (Index auf Basis Mai 1993 = 100 Punkte).