d) Die Ausgaben der Beschwerdeführerin für das Jahr 2003 präsentieren sich demnach wie folgt: Krankenkassenprämie CHF 2'592.-- Beiträge an die AHV/IV/EO (nicht bestritten) CHF 520.-- Bruttomiete Wohnung … CHF 12'000.-- Lebensbedarf Nichtheimbewohner CHF 16'790.-- Total Ausgaben CHF 31’902.-- 3. a) Die Einnahmen der Beschwerdeführerin setzen sich zusammen aus einer IV- Rente, die im Jahr 2003 CHF 21'072.-- betrug, und familienrechtlichen Unterhaltsleistungen ihres geschiedenen Mannes.