1 und Art. 5 Abs. 1 lit. a ELG). Für das Jahr 2003 betrug er in Graubünden, wie in der Verfügung vom 19.9.2003 und im Einspracheentscheid vom 17.10.2003 korrekt aufgeführt, für alleinstehende Nichtheimbewohner CHF 16'790.--.