c) Kosten, die für nicht speziell aufgeführte Posten wie die Wohnungsmiete oder die Krankenkasse aufgewendet werden, fallen unter den allgemeinen Lebensbedarf. Unter anderem werden darunter auch Kosten für Lebensmittel, Körperpflege, Reisen sowie den Unterhalt eines Privatfahrzeugs gezählt. Wiederum werden nicht die tatsächlich anfallenden Kosten berücksichtigt, sondern ein Pauschalbetrag. Dieser wird von den Kantonen in einem durch den Bund gesetzten Rahmen festgelegt (Art. 3b Abs. 1 lit. a Ziff. 1 und Art. 5 Abs. 1 lit.