Einkaufskosten mit Benützung des eigenen Personenwagens fielen jedoch nicht darunter. Neben diesen speziellen Kosten werde der allgemeine Lebensbedarf für alleinstehende Nichtheimbewohner von den Kantonen gemäss Art. 5 in einem vom Bund gesetzten Rahmen festgelegt und sei in Graubünden für das Jahr 2003 mit CHF 16'790.- beziffert worden. In St. Gallen sei dieser Betrag etwas höher, zudem richte dort der Kanton über das vom Bund vorgeschriebene Mass hinaus ausserordentliche Ergänzungsleistungen aus, welche in Graubünden nicht existierten.