Die Diätkosten würden nur anerkannt, wenn sie lebensnotwendig seien, was bei der Versicherten erwiesenermassen nicht der Fall sei. Der Bruttomietzins von CHF 1’000.-- ergebe sich aus ihrem Mietvertrag und sei somit als verbindlich anzusehen. Unter Fahrtkosten könnten allenfalls notwendige Kosten für den Transport zum nächstgelegenen medizinischen Behandlungsort anerkannt werden. Einkaufskosten mit Benützung des eigenen Personenwagens fielen jedoch nicht darunter.