Ihre Ausgaben beliefen sich auf CHF 3'948.-- monatlich, ihre Einnahmen jedoch auf lediglich 3’006.55. Die familienrechtliche Unterstützung betrage nach wie vor lediglich CHF 1’250.-- pro Monat. Nicht berücksichtigt worden seien in der Aufstellung der Ausgaben durch die AHV-Ausgleichskasse, dass sie halbprivat krankenversichert sei und daher monatlich CHF 476.25 für die Krankenkasse auslege. Sie habe zudem Zusatzkosten aufgrund ihrer Diät und diverser krankheitsbedingter Ausgaben wie nicht kassenpflichtiger Medikamente zu tragen. Ihre Wohnung koste unter Hinzurechnung der Waschmaschinenkosten nicht CHF 1’000.--, sondern 1’030.--.