1. … wurde geboren 1958, ist geschiedene Mutter von sechs Kindern und Bezügerin einer vollen IV-Rente von monatlich CHF 1'768.--. Bis am 10.11.2002 war sie im Kanton St. Gallen wohnhaft, wo sie zusätzlich zu ihrer IV-Rente ordentliche Ergänzungsleistungen von monatlich CHF 258.-- sowie ausserordentliche von monatlich CHF 508.-- bezog. Per 11.11.2002 verlegte die Versicherte ihren Wohnsitz nach …/GR, wodurch sie ihre Berechtigung zum Bezug von Ergänzungsleistungen im Kanton St. Gallen verlor. Mit Anmeldung vom 22.11.2002 beantragte sie daher Ergänzungsleistungen bei der AHV-Ausgleichskasse des Kantons Graubünden.