Angesichts der Tatsache, dass die Kinder regelmässig über Mittag betreut werden mussten, hätte die Beschwerdeführerin ihre Stellensuche auf wenige Dörfer in unmittelbarer Nähe ihres Wohnortes oder auf Heimarbeit beschränken müssen. Dazu kommt die zeitliche Einschränkung, die ihr durch ihre familiären Pflichten diktiert wurde. Damit waren ihr bei der Auswahl eines Arbeitsplatzes nicht nur aufgrund ihrer familiären Situation, sondern auch in geographischer Hinsicht so enge Grenzen gesetzt, dass ihre Vermittlung für diese Zeit extrem schwierig erscheint.