9. Mit Stellungnahme vom 7.1.2004 verlangt das KIGA Abweisung der Beschwerde. Die Versicherte sei zur Stellungnahme wegen mangelnden Arbeitsbemühungen eingeladen worden und habe sich unter anderem damit gerechtfertigt, dass sie allein erziehende Mutter von zwei Kindern sei, weshalb es ihr unmöglich sei, eine Arbeit ausserhalb ihrer Wohngemeinde anzunehmen. Auf einen entsprechenden Fragebogen zu ihrer Vermittlungsfähigkeit habe sie angegeben, ihre Schwester könne die Kinder ausnahmsweise zum Mittagessen bei sich aufnehmen, arbeite jedoch zu 100%. Ansonsten gab sie niemanden an, der die Kinderbetreuung übernehmen könnte.