Ihre Stellungnahme vom 13.5.2003 sei tatsächlich unglücklich abgefasst, entspreche jedoch nicht in allen Teilen den Tatsachen. Ihre Kinder seien schon recht selbständig und müssten nicht mehr rund um die Uhr überwacht werden. Zudem sei es seltsam, dass ihre Vermittlungsfähigkeit ab dem 3.6.2003 bei unverändertem Sachverhalt anerkannt worden sei.