Sie habe in der betreffenden Zeitspanne diverse Zwischenverdienste erzielt, wobei sie keine Heimarbeit geleistet habe. Während ihrer Arbeit seien ihre Kinder jeweils von ihrer Schwester betreut worden, die lediglich zwei Gehminuten von ihrem eigenen Zuhause entfernt wohne und zudem als Bäuerin und Betreibungsbeamtin meist zuhause beschäftigt sei. Daraus sei bereits ersichtlich, dass in der fraglichen Zeit die Betreuung gewährleistet gewesen sei. Ihre Stellungnahme vom 13.5.2003 sei tatsächlich unglücklich abgefasst, entspreche jedoch nicht in allen Teilen den Tatsachen.