5. Am 23.5.2003 erliess das KIGA eine Verfügung, mit der der Versicherten ab dem 1.4.2003 wegen fehlender Vermittlungsfähigkeit der Anspruch auf Arbeitslosenversicherungstaggeld aberkannt wurde. Gegen diese Verfügung erhob die Versicherte gleich zweimal Einsprache, einmal via den regionalen Sozialdienst …, datierend vom 3.6.2003 und einmal über die …, datierend vom 17.6.2003. Beiden Einsprachen waren Bestätigungen der Schwester der Versicherten und des Vaters der Kinder beigelegt, gemäss denen die Kinderbetreuung sichergestellt sei.