4. Mit Stellungnahme vom 13.5.2003 schrieb die Versicherte, sie könne auswärts höchstens eine 50%-Stelle annehmen. In Ausnahmefällen könnten ihre Kinder bei ihrer Schwester zu Mittag essen. Diese arbeite jedoch zu 100% und könne daher die Betreuung der Kinder nicht übernehmen. Es sei unmöglich, an ihrem Wohnort eine Tagesmutter zu finden, dies liege übrigens auch finanziell nicht drin. Eine Bestätigung einer Betreuungsperson legte sie nicht bei.