3. Am 2.5.2003 sandte das KIGA der Versicherten verschiedene Fragen betreffend ihre Vermittlungsfähigkeit. Insbesondere sollte sie beantworten, in welchem Umfang sie vermittlungsfähig sei, und wer die Aufsicht über die Kinder habe, wenn sie arbeite. Die Versicherte wurde zudem aufgefordert, dem KIGA eine entsprechende Bestätigung einer Tagesmutter oder der zuständigen Betreuungsperson zukommen zu lassen.