2. Im März 2003 hatte die Versicherte nur drei Arbeitsbemühungen vorgenommen. Sie wurde daher mit Schreiben vom 15.4.2003 vom Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (KIGA) aufgefordert, sich zu der mangelnden Stellensuche zu äussern. Am 23.4.2003 teilte die Versicherte dem KIGA mit, es seien keine zumutbaren Stellenangebote ausgeschrieben gewesen. Als allein erziehende Mutter von zwei Kindern sei es ihr unmöglich, eine Arbeit ausserhalb ihres Wohnortes anzunehmen.