7. Zuletzt macht der Beschwerdeführer geltend, der Beschwerdegegner habe durch die gleichzeitige Bearbeitung der Nachweise für die Monate April bis Juli die Vorschrift des Art. 26 Abs. 3 AVIV verletzt, nach der die zuständige Amtsstelle die Arbeitsbemühungen der Versicherten monatlich zu überprüfen habe. Selbst wenn dies zutreffen würde und Art. 26 Abs. 3 AVIV tatsächlich verletzt worden wäre, würde dies dem Beschwerdeführer jedoch nicht weiterhelfen. Der Versicherte macht sinngemäss geltend, eine frühere, dem Art.